Regine Schmitz

Heilpraktikerin

Preise und Erstgespräch

Kennenlernen

Sie sind sich nicht sicher ob naturheilkundliche Verfahren das Richtige sind oder ich für Sie die passende Heilpraktikerin bin? 

Kein Problem. Gerne biete ich Ihnen die Möglichkeit sowohl mich als auch meine Therapien in einen kurzen Gespräch kennenzulernen. Hierfür vereinbaren Sie einfach einen telefonischen bzw. persönlichen Termin in meiner Praxis.

Natürlich ist das 15 minütiges Gespräch kostenlos. Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Gespräch keine individuelle Behandlung erarbeitet wird.

 

Erstgespräch

Das Erstgespräch ist für mich der zentrale Aspekt für den Beginn einer Behandlung. 
Im Erstgespräch erarbeiten wir gemeinsam:

Anamnese

Wir besprechen Ihre Situation, Ihren medizinischen und seelischen Werdegang und Ihre Aktuellen Beschwerden

Erste Diagnose

Ich bestimme Ihren aktuellen Zustand u.a. durch traditionelle Urindiagnostik, VEGATTEST oder durch einen manualtherapeuthischen Funktionstest.

Erste Behandlung

Schon beim Funktionstest können wir erste manualtherapeutische Behandlungen durchführen

Weiteres Vorgehen

Wir legen gemeinsam das weitere Therapievorgehen fest.

Nach meiner persönlichen Erfahrung benötigen wir für das Erstgespräch zwischen 90 bis 120 Minuten.

  

Preise

Für meine Tätigkeit berechne ich Ihnen 93.- Euro die Stunde. 
Die Abrechnung erfolgt im 5-Minuten-Takt.

 

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt in bar nach der Behandlung. Falls Sie Ihre Behandlung durch eine Privat- oder Zusatzversicherung abrechnen können, ist auch eine Bezahlung per Überweisung auf Basis einer Rechnung möglich.

Für Privat- und Zusatzversicherte wird selbstverständlich eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstellt. Wenn Sie als gesetzlich Versicherter Ihre Kosten steuerlich geltend machen wollen, bekommen Sie natürlich ebenfalls eine Quittung ausgestellt. Sprechen Sie uns bitte darauf an.

 

Abrechnung über Versicherungen

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker können durch private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet werden.

Fragen Sie hierzu vor der Behandlung Ihre Krankenkasse nochmals an, welche Tarife betreffend Heilpraktiker vereinbart sind. Möglicherweise übernimmt die Versicherung nur einen Teil der Kosten.